Matthias Hartmanns Selbstanzeige kommt wohl zu spät

18. März 2014

Der Ex-Theaterchef zeigt sich in Zürich und in Wien selber an. Die mutmassliche Steuerhinterziehung war vermutlich bereits entdeckt.

Von Bernhard Odehnal und Thomas Knellwolf, Wien/Zürich

Der Ex-Direktor des Wiener Burgtheaters und Ex-Intendant des Zürcher Schauspielhauses, Matthias Hartmann, hat eine Steuerschuld in nicht unbeträchtlicher Höhe. Er hat gemäss seinen Anwälten eine sechsstellige Euro-Summe wegen einer «Fehleinschätzung», die er «bedauert», noch nicht versteuert. Gestern gaben seine Rechtsvertreter in Wien bekannt, dass Hartmann die Steuerbehörden in Österreich und der Schweiz kontaktieren lassen habe, damit sie den «Zeitpunkt des steuerlich relevanten Zuflusses» klären könnten. Hartmann reagiert damit auf einen TA-Artikel vom Samstag und auf Berichte in österreichischen Medien. Es geht um Geld, das er von der Wiener Burg als Vorbereitungshonorar bekam, während er noch am Zürcher Schauspielhaus arbeitete.

Die Bekanntgabe in der Schweiz ist gemäss der Wiener Anwältin Katharina Körber-Risak von Hartmanns Schweizer Steuerberatern gestern eingebracht worden. Sie könnte die «Wirkung einer Selbstanzeige entfalten». In der Schweiz kommen Steuerhinterzieher allerdings nur straflos davon, wenn ihre Tat noch nicht entdeckt worden ist. Dies ist nach den Medienberichten von vergangener Woche, die auch in den Steuerämtern diskutiert wurden, kaum mehr der Fall.

Es droht keine Haft

Bei unvollständiger oder unwirksamer Selbstanzeige droht in der Schweiz – anders als im Fall Hoeness in Deutschland – keine Gefängnisstrafe. Maximal kann es eine Busse absetzen, die dreimal so hoch ist wie der hinterzogene Betrag. Hartmann hatte sich eine Woche nach seiner Abmeldung aus Zürich, Ende Juli 2009, am Wiener Burgtheater Bargeld von der mittlerweile ebenfalls entlassenen Vizedirektorin Silvia Stantejsky auszahlen lassen. In österreichischen Medien war von 230 000 Euro die Rede, Hartmanns Anwältin Katharina KörberRisak sagt nun, Hartmann habe damals 110 000 Euro und später weitere 70 000 erhalten. 93 000 Euro sei das Burgtheater Hartmann bis heute schuldig.

Gefälschte Dokumente?

Auf einer im August 2009 ausgestellten Honorarnote steht noch eine alte Schweizer Adresse. Sowohl der Anwalt der dem Burgtheater übergeordneten Bundestheater-Holding, Bernhard Hainz, als auch der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl, vermuteten deshalb, Hartmann könnte die Steuer für das Vorbereitungshonorar hinterzogen haben. Hartmanns Anwältin Katharina KörberRisak weist darauf hin, dass die Honorarnote offenbar von Stantejsky «ohne Kenntnis von Herrn Hartmann fabriziert wurde». Die Honorarnote trage keine Unterschrift, die Adresse sei falsch. Sie lautet auf die Spielstätte Schiffbau.

Die Anwälte schreiben, Hartmann habe fälschlicherweise gemeint, «dass die Steuerschuld erst mit der vollständigen Auszahlung der Honorare» entstehe. Honorare müssen in Österreich versteuert werden, sobald der Begünstigte Zugriff darauf hat. Im Fall Hartmann wäre das spätestens im Sommer 2009 gewesen. Wie und wann die Auszahlungen erfolgten, sei nun Teil der Untersuchungen des österreichischen Rechnungshofs und der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsverbrechen, sagt die Sprecherin des Burgtheaters.

Hartmann soll in Zürich jährlich zwischen 400 000 und 500 000 Franken verdient haben. 2009 versteuerten er und seine Frau bis zum Wegzug im Juli ein Einkommen von 325 000 Franken.