Schweiz und Liechtenstein behindern österreichische Ermittlungen

6. Dezember 2011

Wichtige Dokumente zu den Korruptionsskandalen rund um Ex-Minister Karl-Heinz Grasser werden nicht ausgehändigt.

Von Bernhard Odehnal, Wien

Seit 25 Monaten werde nun gegen ihn ermittelt, klagte der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser in den Medien. Dabei gebe es «nichts, keinen einzigen Beweis». Das sei ein Komplott mit der Zielsetzung «mich zu vernichten», soGrasser. Er fühle sich «hundertprozentig unschuldig».

Tatsächlich wird die Liste der Anschuldigungen gegen Grasser immer länger: Er soll als Minister beim Verkauf der staatlichen Immobiliengesellschaft Buwog einen bestimmten Bieter bevorzugt und dafür Schmiergeld bekommen haben. Dieses Geld soll er über seine in der Schweiz lebende Schwiegermutter sowie Briefkastenfirmen und Stiftungen im Kanton Zürich und in Liechtenstein weiss gewaschen und in Österreich investiert oder nach Belize in Südamerika transferiert haben. Auch bei der Privatisierung einer staatlichen Immobilie in Linz könnte Grasser persönlich profitiert haben. Dass die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien ins Stocken gerieten, liegt aber weniger an Grassers weisser Weste, sondern an der mangelnden Kooperation der Behörden in Liechtenstein und der Schweiz. Besonders eilig hat man es weder in Vaduz noch in Zürich.

Mehrere Kisten beschlagnahmt

Im Herbst 2010 hatten die österreichischen Staatsanwälte ihre Kollegen in beiden Ländern um Hausdurchsuchungen gebeten. Erst im April 2011 fanden diese Durchsuchungen tatsächlich statt, unter anderem bei Grassers Schweizer Vermögensverwalter in Effretikon. 50 Beamte sollen damals laut österreichischen Medienberichten kistenweise Dokumente beschlagnahmt haben. Darunter sollen sich Verträge, Besprechungsprotokolle, Kalendernotizen befinden, auf Papier und elektronisch. Doch die Ermittler in Österreich haben bis heute kein Dokument zu Gesicht bekommen.

«Wir hoffen, dass die Unterlagen bald zu uns kommen», sagt der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ulrich, zum «Tages-Anzeiger»: «Je rascher, desto besser.» Am Montag aber mussten die Österreicher eine Niederlage einstecken. Der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein habe die Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftsprüfer für rechtswidrig erklärt, meldete das Österreichische Radio. Die beschlagnahmten Dokumente dürfen damit nicht eingesehen werden. Die Begründung des Gerichts: Der österreichische Antrag auf Hausdurchsuchungen sei befristet gewesen, die Durchsuchungen in Liechtenstein und der Schweiz fanden erst nach Ablauf der Frist statt. Laut Sprecher Ulrich wurde die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien aus Liechtenstein über den negativen Bescheid nicht informiert. Auch aus der Schweiz hat die Wiener Staatsanwaltschaft keine Unterlagen erhalten. Sie lagern noch immer bei der Staatsanwaltschaft Zürich. Angeblich sollen Grassers Anwälte mit allen rechtlichen Mitteln die Auslieferung nach Österreich verhindern. Das Liechtensteiner Urteil dürfte auch das Verfahren um die Dokumente in der Schweiz beeinflussen. Denn die Hausdurchsuchungen fanden am selben Tag aufgrund desselben Rechtshilfegesuchs aus Österreich statt. Die Staatsanwaltschaft Zürich konnte Fragen des «Tages-Anzeigers» nicht beantworten, da die zuständigen Staatsanwälte nicht erreichbar waren.