Ungarn behindert die Auszahlung von Schweizer Fördergeldern

30. September 2014

Polizei und Verwaltung schikanieren private Stiftungen, die Kohäsionsgelder verwalten.

«Wenn sie uns tatsächlich die Steuernummer entziehen, bekommen wir ernste Probleme», sagt Boglarka Bata, Leiterin der ungarischen Karpaten-Stiftung: «Dann können wir wahrscheinlich auch die von der Schweiz finanzierten Projekte nicht mehr umsetzen.»

Über eine Million Franken aus dem Erweiterungsbeitrag, schätzt Bata, könnten dann nicht ausbezahlt werden: an humanitäre und soziale Organisationen, die schon definitiv mit dem Geld gerechnet haben. Es geht um Projekte für Romakinder, für Behinderte und für verarmte Familien.

Batas Organisation ist eine von vier Stiftungen, die fünf Millionen Franken im Rahmen des Schweizer NGO- und Stipendien-Programms verteilen. Ausser dem Schweizer Erweiterungsbeitrag verwalten sie Fördergelder aus Norwegen, Island und Liechtenstein. Ein Teil dieser Projektebeträge sind bereits ausbezahlt, ein anderer Teil wird gerade abgewickelt.

Razzien in den Büros

Diesen Frühling aber nahm die staatliche ungarische Kontrollkommission (Kehi) Ermittlungen gegen die Stiftungen auf. Der Verdacht: Mit ausländischem Geld seien ungarische Oppositionsparteien finanziert worden. Regierungschef Viktor Orban sprach von «politischen Aktivisten, die ausländische Interessen vertreten».

Boglarka Bata weist die Anschuldigung zurück: Alle Projekte seien von einer Kommission geprüft und beschlossen worden, in der Vertreter der ungarischen Regierung die Mehrheit hatten: «Die wissen ganz genau Bescheid, dass wir keine Parteien finanzieren.»

Am 8. September wurde das Büro der Stiftung Ökotars acht Stunden lang von der Polizei durchsucht. Kurz danach wurde die Steuernummer von Ökotars und der Karpaten-Stiftung suspendiert, weil sie angeblich nicht mit der Ermittlungsbehörde kooperierten. Diesen Vorwurf weist Bata zurück: Alle Dokumente seien der Kehi übergeben worden. Die Stiftungen haben 15 Tage Zeit, gegen den Entscheid Berufung einzulegen. Sollte die Beschwerde abgelehnt werden, müssen sie ihre Arbeit einstellen.

Boglarka Bata meint, dass die ungarische Regierung durch die Ermittlungen das Kooperationsabkommen mit der Schweiz gebrochen habe. Denn das Abkommen sieht für die Kontrolle nicht die Kehi, sondern eine autonome ungarische Behörde namens Generaldirektion für die Prüfung Europäischer Fonds (Eutaf ) vor. Und die habe alles geprüft und nichts beanstandet.

Nächste Schritte offen

Das sei zwar richtig, bestätigt der Sprecher des Eidgenössischen Aussendepartements (EDA), Georg Farago, dennoch könne der ungarischen Regierung «angesichts ihrer Verantwortung für den korrekten Ablauf der Projekte nicht verwehrt werden, dass die Kontrollbehörde Kehi eine Untersuchung durchführt». Mögliche Auswirkungen auf den Schweizer NGO-Fonds und nächste Schritte würden mit den Beteiligten erörtert.